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Samstag, 20. November 2010

Eristik die Kunst immer recht zu haben Teil 5

Kunstgriff 32 (Gegenargument verdächtig machen)
Eine uns entgegenstehende Behauptung des Gegners können wir auf eine kurze Weise dadurch beseitigen oder wenigstens verdächtig machen, daß wir sie unter eine verhaßte Kategorie bringen, wenn sie auch nur durch eine Ähnlichkeit oder sonst lose mit ihr zusammenhängt: z.B. »das ist Manichäismus, das ist Arianismus; das ist Pelagianismus; das ist Idealismus; das ist Spinozismus; das ist Pantheismus; das ist Brownianismus; das ist Naturalismus; das ist Atheismus; das ist Rationalismus; das ist Spiritualismus; das ist Mystizismus; das ist Esoterik usw.« Wir nehmen dabei zweierlei an:
1.   daß jene Behauptung wirklich identisch oder wenigstens enthalten sei in jener Kategorie, rufen also aus: oh, das kennen wir schon! – und
2.   daß diese Kategorie schon ganz widerlegt sei und kein wahres Wort enthalten könne.

Kunstgriff 33 (Konsequenz leugnen)
Sagen Sie: »Das mag in der Theorie richtig sein; in der Praxis ist es falsch.« – Durch dieses Sophisma gibt man die Gründe zu und leugnet doch die Folgen; im Widerspruch mit der Regel a ratione ad rationatum valet consequentia. – Jene Behauptung setzt eine Unmöglichkeit: was in der Theorie richtig ist, muß auch in der Praxis zutreffen; trifft es nicht zu, so liegt ein Fehler in der Theorie, irgend etwas ist übersehen und nicht in Anschlag gebracht worden, folglich ist es auch in der Theorie falsch.

Wenn die Theorie wirklich richtig ist, muß es nämlich auch in der Praxis zutreffen.

Kunstgriff 34 (nachhaken bei vermutlich faulen Punkten)
Wenn der Gegner auf eine Frage oder Argument keine direkten Antworten gibt, ausweicht, sondern durch eine Gegenfrage, oder eine indirekte Antwort, oder gar etwas nicht zur Sache Gehöriges ausweicht und wo anders hinwill, so ist dies ein sicheres Zeichen, daß wir (bisweilen ohne es zu wissen) auf einen faulen Fleck getroffen haben: es ist ein relatives Verstummen seinerseits. Der von uns angeregte Punkt ist also zu urgieren und den Gegner nicht vom Fleck zu lassen, selbst dann, wenn wir noch nicht sehen, worin eigentlich die Schwäche besteht, die wir hier getroffen haben.

Kunstgriff 35 (Dein Argument widerspricht Deinem Interesse)
Dieser Kunstgriff macht, sobald er praktikabel ist, alle übrigen entbehrlich: statt durch Gründe auf den Intellekt, wirke man durch Motive auf den Willen, und der Gegner, wie auch die Zuhörer, wenn sie gleiches Interesse mit ihm haben, sind sogleich für unsere Meinung gewonnen, und wäre diese aus dem Tollhause geborgt: denn meistens wiegt ein Lot Wille mehr als ein Zentner Einsicht und Überzeugung. Freilich geht dies nur unter besonderen Umständen an. Kann man dem Gegner fühlbar machen, daß seine Meinung, wenn sie gültig würde, seinem Interesse merklichen Abbruch täte, so wird er sie so schnell fahren lassen, wie ein heißes Eisen, das er unvorsichtigerweise ergriffen hatte. Z.B. ein Geistlicher verteidigt ein philosophisches Dogma: man gebe ihm zu vermerken, daß es mittelbar mit einem Grunddogma seiner Kirche in Widerspruch steht, und er wird es fahren lassen.

Ein Gutsbesitzer behauptet die Vortrefflichkeit des Maschinenwesens in England, wo eine Dampfmaschine vieler Menschen Arbeit tut: man gebe ihm zu verstehn, daß bald auch die Wagen durch Dampfmaschinen gezogen werden, wo denn die Pferde seiner zahlreichen Stuterei sehr im Preise sinken müssen; und man wird sehn. In solchen Fällen ist das Gefühl eines jeden in der Regel: »quam temere in nosmet legem sancimus iniquam.«
Eben so, wenn die Zuhörer mit uns zu einer Sekte, Gilde, Gewerbe, Klub usw. gehören, der Gegner aber nicht. Seine These sei noch so richtig; sobald wir nur andeuten, daß solche dem gemeinsamen Interesse besagter Gilde usw. zuwiderläuft, so werden alle Zuhörer die Argumente des Gegners, seien sie auch vortrefflich, schwach und erbärmlich, unsre dagegen, und wären sie aus der Luft gegriffen, richtig und treffend finden, der Chor wird laut für uns sich vernehmen lassen, und der Gegner wird beschämt das Feld räumen. Ja die Zuhörer werden meistens glauben aus reiner Überzeugung gestimmt zu haben. Denn was uns unvorteilhaft ist, erscheint meistens dem Intellekt absurd. Intellectus luminis sicci non est recipit infusionem a voluntate et affectibus. Dieser Kunstgriff könnte so bezeichnet werden »den Baum bei der Wurzel anfassen«: gewöhnlich heißt er das argumentum ab utili.
   Kurz: Argumentum ab utili. Kann man dem Gegner fühlbar machen, daß seine Meinung, wenn sie gültig würde, seinem Interesse – oder dem Interesse seiner Sekte, seinem Club, seiner Partei etc. - merklich Abbruch täte, so wird er sie so schnell fahren lassen wie ein heißes Eisen, das er unvorsichtigerweise ergriffen hatte.

Kunstgriff 36 (Gegner durch hochgestochenen Wortschwall verdutzen)
Den Gegner durch sinnlosen Wortschwall verdutzen, verblüffen. Es beruht darauf, daß:
»Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen
Wenn er nun sich seiner eignen Schwäche im Stillen bewußt ist, wenn er gewohnt ist, mancherlei zu hören, was er nicht versteht, und doch dabei zu tun, als verstände er es; so kann man ihm dadurch imponieren, daß man ihm einen gelehrt oder tiefsinnig klingenden Unsinn, bei dem ihm Hören, Sehn und Denken vergeht, mit ernsthafter Miene vorschwatzt, und solches für den unbestreitbarsten Beweis seiner eignen Thesis ausgibt. Bekanntlich haben in neuern Zeiten, selbst dem ganzen Deutschen Publikum gegenüber, einige Philosophen diesen Kunstgriff mit dem brilliantesten Erfolg angewandt. Weil aber exempla odiosa sind, wollen wir ein älteres Beispiel nehmen aus Goldsmith, Vicar of Wakefield, Kap. 7.
   Kurz: Den Gegner durch sinnlosen, hochgestochenen Wortschwall verdutzen, verblüffen, außer Gefecht setzen.

Kunstgriff 37 (sachlich richtig: Beweisführung falsch anführen)
(der einer der ersten sein sollte). Wenn der Gegner auch in der Sache Recht hat, allein glücklicherweise für selbige einen schlechten Beweis wählt, so gelingt es uns leicht diesen Beweis zu widerlegen, und nun geben wir dies für eine Widerlegung der Sache aus. Im Grunde läuft dies darauf zurück, daß wir ein argumentum ad hominem für eines ad rem ausgeben. Fällt ihm oder den Umstehenden kein richtigerer Beweis bei, so haben wir gesiegt. – Z. B. wenn einer für das Dasein Gottes den ontologischen Beweis aufstellt, der sehr wohl widerlegbar ist. Dies ist der Weg, auf welchem schlechte Advokaten eine gute Sache verlieren: [sie] wollen sie durch ein Gesetz rechtfertigen, das darauf nicht paßt, und das passende fällt ihnen nicht ein.
   Kurz: Wenn der Gegner in der Sache recht hat, aber einen schlechten Beweis wählt, dann den Beweis widerlegen und dies für die Widerlegung der Sache ausgeben. (Hier wird ein argumentum ad hominem für ein argumentum ad rem ausgegeben.)

Letzter Kunstgriff (persönlich beleidigend werden)
Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob. Das Persönlichwerden besteht darin, daß man von dem Gegenstand des Streites (weil man da verlornes Spiel hat) abgeht auf den Streitenden und seine Person irgend wie angreift: man könnte es nennen argumentum ad personam, zum Unterschied vom argumentum ad hominem: dieses geht vom rein objektiven Gegenstand ab, um sich an das zu halten, was der Gegner darüber gesagt oder zugegeben hat. Beim Persönlichwerden aber verläßt man den Gegenstand ganz, und richtet seinen Angriff auf die Person des Gegners: man wird also kränkend, hämisch, beleidigend, grob. Es ist eine Appellation von den Kräften des Geistes an die des Leibes, oder an die Tierheit. Diese Regel ist sehr beliebt, weil jeder zur Ausführung tauglich ist, und wird daher häufig angewandt. Nun fragt sich, welche Gegenregel hierbei für den andern Teil gilt. Denn will er dieselbe gebrauchen, so wird's eine Prügelei oder ein Duell oder ein Injurienprozeß.
Man würde sich sehr irren, wenn man meint, es sei hinreichend, selbst nicht persönlich zu werden. Denn dadurch, daß man Einem ganz gelassen zeigt, daß er Unrecht hat und also falsch urteilt und denkt, was bei jedem dialektischen Sieg der Fall ist, erbittert man ihn mehr als durch einen groben, beleidigenden Ausdruck. Warum? Weil wie Hobbes de Cive, Kap. 1, sagt: Omnis animi voluptas, omnisque alacritas in eo sita est, quod quis habeat, quibuscum conferens se, possit magnifice sentire de seipso (dem Menschen geht nichts über die Befriedigung seiner Eitelkeit und keine Wunde schmerzt mehr als die, die dieser geschlagen wird. Daraus stammen Redensarten wie »die Ehre gilt mehr als das Leben« usw. Diese Befriedigung der Eitelkeit entsteht hauptsächlich aus dem Vergleich seiner selbst mit Anderen, in jeder Beziehung, aber hauptsächlich in Beziehung auf die Geisteskräfte. Diese eben geschieht effektiv und sehr stark beim Disputieren. Daher die Erbitterung des Besiegten, ohne daß ihm Unrecht widerfahren, und daher sein Greifen zum letzten Mittel, diesem letzten Kunstgriff: dem man nicht entgehen kann durch bloße Höflichkeit seinerseits. Große Kaltblütigkeit kann jedoch auch hier aushelfen, wenn man nämlich, sobald der Gegner persönlich wird, ruhig antwortet, das gehöre nicht zur Sache, und sogleich auf diese zurücklehnt und fortfährt, ihm hier sein Unrecht zu beweisen, ohne seiner Beleidigungen zu achten, also gleichsam wie Themistokles zum Eurybiades sagt: pataxon men, akouson de. Das ist aber nicht jedem gegeben.
   Kurz: Wenn man merkt, dass der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird: persönlich, beleidigend, grob werden (Argumentum ad personam, im Unterschied zum Argumentum ad hominem).

Die einzig sichere Gegenregel

Zitat: Die einzig sichere Gegenregel ist daher die, welche schon Aristoteles im letzten Kapitel der Topica gibt: Nicht mit dem Ersten dem Besten zu disputieren; sondern allein mit solchen, die man kennt, und von denen man weiß, daß sie Verstand genug haben, nicht gar zu Absurdes vorzubringen und dadurch beschämt werden zu müssen; und um mit Gründen zu disputieren und nicht mit Machtsprüchen, und um auf Gründe zu hören und darauf einzugehn; und endlich, daß sie die a href="wharheit.htm" target="_self">Wahrheit schätzen, gute Gründe gern hören, auch aus dem Munde des Gegners, und Billigkeit genug haben, um es ertragen zu können, Unrecht zu behalten, wenn die a href="wharheit.htm" target="_self">Wahrheit auf der andern Seite liegt. Daraus folgt, daß unter Hundert kaum Einer ist, der wert ist, daß man mit ihm disputiert. Die Übrigen lasse man reden, was sie wollen, denn desipere est juris gentium, und man bedenke, was Voltaire sagt: La paix vaut encore mieux que la vérité (Friede ist mehr wert als Wahrheit); und ein arabischer Spruch ist: »Am Baume des Schweigens hängt seine Frucht: der Friede.«
Das Disputieren ist als Reibung der Köpfe allerdings oft von gegenseitigem Nutzen, zur Berichtigung der eignen Gedanken und auch zur Erzeugung neuer Ansichten. Allein beide Disputanten müssen an Gelehrsamkeit und an Geist ziemlich gleichstehen. Fehlt es einem an der ersten, so versteht er nicht alles, ist nicht au niveau (auf dem Niveau). Fehlt es ihm am zweiten, so wird die dadurch herbeigeführte Erbitterung ihn zu Unredlichkeiten und Kniffen [oder] zu Grobheit verleiten.
Zwischen der Disputation in colloquio privato sive familiari und der disputatio sollemnis publica, pro gradu usw. ist kein wesentlicher Unterschied. Bloß etwa, daß bei letzterer gefordert wird, daß der Respondens allemal gegen den Opponens Recht behalten soll und deshalb nötigenfalls der praeses ihm beispringt; – oder auch daß man bei letzterer mehr förmlich argumentiert, seine Argumente gern in die strenge Schlußform kleidet.


DA HÄNG KLOTZ
die ersten anderthalb Jahre

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Mittwoch, 20. Oktober 2010

Eristik die Kunst immer recht zu haben Teil 4

Kunstgriff 28 (unsachkundige Argumente vorbringen)
Dieser ist hauptsächlich anwendbar, wenn Gelehrte vor ungelehrten Zuhörern streiten. Wenn man kein argumentum ad rem (zur Sache gehörend) hat und auch nicht einmal eines ad hominem, so macht man eines ad auditores, d.h. einen ungültigen Einwurf, dessen Ungültigkeit aber nur der Sachkundige einsieht. Ein solcher ist der Gegner, der Zuhörer aber meist nicht: er wird also in ihren Augen geschlagen, zumal wenn der Einwurf seine Behauptung irgendwie in ein lächerliches Licht stellt. Zum Lachen sind die Leute gleich bereit, und man hat die Lacher auf seiner Seite. Um die Nichtigkeit des Einwurfs zu zeigen, müßte der Gegner eine lange Auseinandersetzung machen und auf die Prinzipien der Wissenschaft oder sonstige Angelegenheit zurückgehn: dazu findet er nicht leicht Gehör.
Exempel. Der Gegner sagt: bei der Bildung des Urgebirges, war die Masse, aus welcher der Granit und alles übrige Urgebirg kristallisierte flüssig durch Wärme, also geschmolzen: die Wärme mußte etwa 200° R sein: die Masse kristallisierte unter der sie bedeckenden Meeresfläche. – Wir machen das argumentum ad auditores, daß bei jener Temperatur, ja schon lange vorher bei 80°, das Meer längst verkocht wäre und in der Luft schwebte als Dunst. – Die Zuhörer lachen. Um uns zu schlagen, hätte er zu zeigen, daß der Siedepunkt nicht allein von dem Wärmegrad, sondern eben so sehr vom Druck der Atmosphäre abhängt: und dieser, sobald etwa das halbe Meereswasser in Dunstgestalt schwebt, sosehr erhöht ist, daß auch bei 200° R noch kein Kochen stattfindet. – Aber dazu kommt er nicht, da es bei Nichtphysikern einer Abhandlung bedarf.

Beispiel
1): in einer Vertragsverhandlung ist der hier genannte „Hörer“ der evtl. anwesende Kunde. Unter Juristen alleine ist wohl keiner ein Ungelehrter. Sollte jedoch eine unglaubhafte Übertreibung geschehen, setzen Sie kabarettistische Mittel ein: übertreiben Sie noch mehr und machen Sie damit des Gegners Argument lächerlich. Kabarett und Rhetorik sind nahe Verwandte (vgl. Jürgen Henningsen: „Theorie des Kabaretts“, A. Henn Verlag Ratingen 1967 in „Über die Wissenszusammenhänge im Publikum“, Holger Münzer: Handbuch der Rhetorik und im Kap. „Das Publikum“ S. 105 ff.).
   Kurz: Unsachkundige Argumente nur im Blick der Hörer vorbringen: ein ungültiger Einwurf, dessen Ungültigkeit aber nur der Sachkundige einsieht, der Hörer aber nicht, wird so in ihren Augen geschlagen. Besonders wirksam, wenn der Einwurf die Behauptung des Gegners lächerlich macht.

Kunstgriff 29 (Diversion)
Merkt man, daß man geschlagen wird, so macht man eine Diversion: d.h. fängt mit einem Male von etwas ganz anderem an, als gehörte es zur Sache und wäre ein Argument gegen den Gegner. Dies geschieht mit einiger Bescheidenheit, wenn die Diversion doch noch überhaupt das thema quaestionis (das fragliche Thema) betrifft; unverschämt, wenn es bloß den Gegner angeht und gar nicht von der Sache redet.
Z.B. Ich lobte, daß in China kein Geburtsadel sei und die Ämter nur in Folge von examina erteilt werden. Mein Gegner behauptete, daß Gelehrsamkeit eben so wenig als Vorzüge der Geburt (von denen er etwas hielt) zu Ämtern fähig machte. – Nun ging es für ihn schief. Sogleich machte er die Diversion, daß in China alle Stände mit der Bastonade gestraft werden, welches er mit dem vielen Teetrinken in Verbindung brachte und beides den Chinesen zum Vorwurf machte. – Wer nun gleich auf alles sich einließe, würde sich dadurch haben ableiten lassen und den schon errungenen Sieg aus den Händen gelassen haben.
Unverschämt ist die Diversion, wenn sie die Sache quaestionis (meint: den fraglichen Sachverhalt) ganz und gar verläßt, und etwa anhebt: »Ja, und so behaupteten Sie neulich ebenfalls etc.« Denn da gehört sie gewissermaßen zum »Persönlichwerden«, davon in dem letzten Kunstgriff die Rede sein wird. Sie ist genau genommen eine Mittelstufe zwischen dem daselbst zu erörternden argumentum ad personam und dem argumentum ad hominem.
Wie sehr gleichsam angeboren dieser Kunstgriff sei, zeigt jeder Zank zwischen gemeinen Leuten: wenn nämlich Einer dem Anderen persönliche Vorwürfe macht, so antwortet dieser nicht etwa durch Widerlegung derselben, sondern seinerseits durch persönliche Vorwürfe, die er dem Ersten macht, die ihm selbst gemachten dabei stehen lassend, also gleichsam zugebend. Er macht es wie Scipio, der die Karthager nicht in Italien, sondern in Afrika angriff. Im Kriege mag solche Diversion zu Zeiten taugen. Im Zanken ist sie schlecht, weil man die empfangnen Vorwürfe stehen läßt und der Zuhörer alles Schlechte von beiden Parteien erfährt. Im Disputieren ist sie faute de mieux (üblerweise) gebräuchlich.

   Kurz: Merkt man, daß man geschlagen wird so macht man eine Diversion; d.h. man fängt mit einem Male von etwas ganz anderem an und tue so, als gehöre es zur Sache und wäre ein Argument gegen den Gegner. Oder man werde gar persönlich, zänkisch, beleidigend. Im Disputieren ist derlei üblerweise allgemein gebräuchlich auch ohne Kenntnis der Eristischen Kunstgriffe.

Kunstgriff 30 (Autoritäten statt Gründe angeben)
Das argumentum ad verecundiam. Statt der Gründe brauche man Autoritäten nach Maßgabe der Kenntnisse des Gegners.
Unusquisque mavult credere quam judicare (jeder will lieber glauben als urteilen): sagt Seneca [De vita beata, I, 4]; man hat also leichtes Spiel, wenn man eine Autorität für sich hat, die der Gegner respektiert. Es wird aber für ihn desto mehr gültige Autoritäten geben, je beschränkter seine Kenntnisse und Fähigkeiten sind. Sind etwa diese vom ersten Rang, so wird es höchst wenige und fast gar keine Autoritäten für ihn geben. Allenfalls wird er die der Leute vom Fach in einer ihm wenig oder gar nicht bekannten Wissenschaft, Kunst, oder Handwerk gelten lassen: und auch diese mit Mißtrauen. Hingegen haben die gewöhnlichen Leute tiefen Respekt für die Leute vom Fach jeder Art. Sie wissen nicht, daß wer Profession von der Sache macht, nicht die Sache liebt, sondern seinen Erwerb: – noch daß wer eine Sache lehrt, sie selten gründlich weiß, denn wer sie gründlich studiert, dem bleibt meistens keine Zeit zum Lehren übrig. Allein für das Vulgus (salopp: Otto Normalverbraucher) gibt es gar viele Autoritäten die Respekt finden: hat man daher keine ganz passende, so nehme man eine scheinbar passende, führe an, was einer in einem andern Sinn, oder in andern Verhältnissen gesagt hat. Autoritäten, die der Gegner gar nicht versteht, wirken meistens am besten. Ungelehrte haben einen eignen Respekt vor griechischen und lateinischen Floskeln. Auch kann man die Autoritäten nötigenfalls nicht bloß verdrehen, sondern geradezu verfälschen, oder gar welche anführen, die ganz aus eigner Erfindung sind: meistens hat er das Buch nicht zur Hand und weiß es auch nicht zu handhaben. Das schönste Beispiel hierzu gibt der Französische Curé, der, um nicht, wie die andern Bürger mußten, die Straße vor seinem Hause zu pflastern, einen Biblischen Spruch anführte: paveant illi, ego non pavebo. Das überzeugte die Gemeinde-Vorsteher.

Auch sind allgemeine Vorurteile (hinterhältigerweise) als Autoritäten zu gebrauchen (besser: zu mißbrauchen). Denn die meisten denken mit Aristoteles a men polloiV dokei tauta ge einai jamen: Ja, es gibt keine noch so absurde Meinung, die die Menschen nicht leicht zu der ihrigen machten, sobald man es dahin gebracht hat, sie zu überreden, daß solche allgemein angenommen sei. Das Beispiel wirkt auf ihr Denken wie auf ihr Tun. Sie sind Schafe, die dem Leithammel nachgehn, wohin er auch führt: es ist ihnen leichter zu sterben als zu denken. Es ist sehr seltsam, daß die Allgemeinheit einer Meinung so viel Gewicht bei ihnen hat, da sie doch an sich selbst sehn können, wie ganz ohne Urteil und bloß kraft des Beispiels man Meinungen annimmt. Aber das sehn sie nicht, weil alle Selbstkenntnis ihnen abgeht.

Nur die Auserlesenen sagen mit Plato tois polloiV polla dokei, d. h. das Vulgus hat viele Flausen im Kopfe, und wollte man sich daran kehren, hätte man viel zu tun.
Die Allgemeinheit einer Meinung ist, im Ernst geredet, kein Beweis, ja nicht einmal ein Wahrscheinlichkeitsgrund ihrer Richtigkeit. Die, welche es behaupten, müssen annehmen:
1.   daß die Entfernung in der Zeit jener Allgemeinheit ihre Beweiskraft raubt: sonst müßten sie alle alten Irrtümer zurückrufen, die einmal allgemein für Wahrheiten galten: z.B. das Ptolemäische System, oder in allen protestantischen Ländern den Katholizismus herstellen
2.   daß die Entfernung im Raum dasselbe leistet: sonst wird sie die Allgemeinheit der Meinung in den Bekennern des Buddhismus, des Christentums, und des Islams in Verlegenheit setzen. (Nach Bentham, Tactique des assemblées législatives, Bd. II, S. 76.)
Was man so die allgemeine Meinung nennt, ist, beim Lichte betrachtet, die Meinung zweier oder dreier Personen. Und davon würden wir uns überzeugen, wenn wir der Entstehungsart so einer allgemeingültigen Meinung zusehn könnten. Wir würden dann finden, daß zwei oder drei Leute es sind, die solche zuerst annahmen oder aufstellten und behaupteten, und denen man so gütig war zuzutrauen, daß sie solche recht gründlich geprüft hätten: auf das Vorurteil der hinlänglichen Fähigkeit dieser nahmen zuerst einige Andere die Meinung ebenfalls an. Diesen wiederum glaubten Viele andre, deren Trägheit ihnen anriet, lieber gleich zu glauben, als erst mühsam zu prüfen. So wuchs von Tag zu Tag die Zahl solcher trägen und leichtgläubigen Anhänger: denn hatte die Meinung erst eine gute Anzahl Stimmen für sich, so schrieben die Folgenden dies dem zu, daß sie solche nur durch die Triftigkeit ihrer Gründe hätte erlangen können. Die noch Übrigen waren jetzt genötigt gelten zu lassen, was allgemein galt, um nicht für unruhige Köpfe zu gelten, die sich gegen allgemeingültige Meinungen auflehnten, und naseweise Burschen, die klüger sein wollten als alle Welt.

Jetzt wurde die Beistimmung zur Pflicht. Nunmehr müssen die Wenigen, welche zu urteilen fähig sind, schweigen: und die da reden dürfen, sind solche, welche völlig unfähig, eine eigene Meinung und eigenes Urteil zu haben, das bloße Echo fremder Meinung sind.Jjedoch sind sie um so eifrigere und unduldsamere Verteidiger derselben. Denn sie hassen am Andersdenkenden nicht sowohl die andre Meinung, zu der er sich bekennt, als die Vermessenheit, selbst urteilen zu wollen, was sie ja doch selbst nie unternehmen und im Stillen sich dessen bewußt sind. – Kurzum, Denken können sehr Wenige, aber Meinungen wollen alle haben: was bleibt da anderes übrig, als daß sie solche, statt sie sich selber zu machen, ganz fertig von Andern aufnehmen?
Da es so zugeht, was gilt da noch die Stimme von hundert Millionen Menschen? – So viel wie etwa ein historisches Faktum, das man in hundert Geschichtsschreibern findet, dann aber nachweist, daß sie alle, einer dem andern ausgeschrieben haben, wodurch zuletzt alles auf die Aussage eines Einzigen zurückläuft. (Nach Bayle, Pensées sur les Comètes, Bd. I, S. 10.)
»Dico ego, tu dicis, sed denique dixit et ille:
Dictaque post toties, nil nisi dicta vides.«
Nichtsdestoweniger kann man im Streit mit gewöhnlichen Leuten die allgemeine Meinung als Autorität gebrauchen.
Überhaupt wird man finden, daß wenn zwei gewöhnliche Köpfe mit einander streiten, meistens die gemeinsam von ihnen erwählte Waffe Autoritäten sind: damit schlagen sie aufeinander los. – Hat der bessere Kopf mit einem solchen zu tun, so ist das Rätlichste, daß er sich auch zu dieser Waffe bequeme, sie auslesend nach Maßgabe der Blößen seines Gegners. Denn gegen die Waffe der Gründe ist dieser, ex hypothesi, ein gehörnter Siegfried, eingetaucht in die Flut der Unfähigkeit zu denken und zu urteilen.
Vor Gericht wird eigentlich nur mit Autoritäten gestritten, die Autorität der Gesetze, die fest steht: das Geschäft der Urteilskraft ist das Auffinden des Gesetzes, d.h. der Autorität, die im gegebenen Fall Anwendung findet. Die Dialektik hat aber Spielraum genug, indem - erforderlichenfalls - der Fall und ein Gesetz, die nicht eigentlich zu einander passen, gedreht werden, bis man sie für zu einander passend ansieht: auch umgekehrt.

Beispiel
1):
Das Zitieren von Autoritäten wie „Presse“, „Allgemeine Meinung“ und ähnliches birgt meistens die Gefahr, sich vor qualifizierten Gegnern angreifbar zu machen. Dabei kommt es natürlich auf den Gegner an, der Ihnen gegenübersitzt. Wenn der Gegner sich auf Allgemeinheiten beruft, können Sie vielleicht mit Allgemeinheiten parieren. Mal gelingt’s, mal nicht. Besser ist es in jedoch in jedem Fall, derlei Allgemeinheiten mit Wissen, differenziert, dezidiert und möglichst knapp und treffend zu entgegnen. Dann haben Sie die Chance, vom Gegner als Autorität eingestuft zu werden, und dann haben Sie schon gewonnen.
[Merke: Bezeichnungen wie „Autorität“ und „Persönlichkeit“, selbst Begriffe wie „Künstler“ und „Experte“ sind Bezeichnungen, die man sich niemals selbst attestieren sollte, sondern die immer durch Andere attestiert werden. Sagen Sie mal: „Ich als Persönlichkeit...“ dann spüren Sie, was ich meine:
Persönlichkeit ist die Summe aller Fähigkeiten abzüglich aller Eitelkeiten. -
Handbuch der Rhetorik S. 97]

Kunstgriff 31 (sich mit feiner Ironie für inkompetent erklären)
Wo man gegen die dargelegten Gründe des Gegners nichts vorzubringen weiß, erkläre man sich mit feiner Ironie für inkompetent: »Was Sie da sagen, übersteigt meine schwache Fassungskraft: es mag sehr richtig sein; allein ich kann es nicht verstehn und begebe mich allen Urteils.« – Dadurch insinuiert man den Zuhörern, bei denen man in Ansehen steht, daß es Unsinn ist. So erklärten beim Erscheinen der Kritik der reinen Vernunft oder vielmehr beim Anfang ihres erregten Aufsehens viele Professoren von der alten eklektischen Schule »wir verstehen das nicht«, und glaubten sie dadurch abgetan zu haben. – Als aber einige Anhänger der neuen Schule ihnen zeigten, daß sie Recht hätten und es wirklich nur nicht verstanden, wurden sie sehr übler Laune.
Man darf den Kunstgriff nur da brauchen, wo man sicher ist, bei den Zuhörern in entschieden höherem Ansehen zu stehen als der Gegner: z.B. ein Professor gegen einen Studenten. Eigentlich gehört dies zum vorigen Kunstgriff und ist ein Geltendmachen der eigenen Autorität, statt der Gründe, auf besonders maliziöse Weise.

– Der Gegenstreich ist: »Erlauben Sie, bei Ihrer großen Penetration muß es Ihnen ein leichtes sein, es zu verstehn, und so kann nur meine schlechte Darstellung Schuld sein«, – und nun ihm die Sache so ums Maul schmieren, daß er sie nolens volens verstehen muß und klar wird, daß er sie vorhin wirklich nur nicht verstanden hat. – So ist's retorquiert (salopp: Retourkutsche): er wollte uns »Unsinn« insinuieren; wir haben ihm »Unverstand« bewiesen. Beides mit schönster Höflichkeit.

Anmerkung
1): Demgemäß vielleicht nicht bei Juristen untereinander jedoch in Anwesenheit von Kunden und auch vor Gericht allemal.

DA HÄNG KLOTZ
die ersten anderthalb Jahre

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